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Ratgeber

Vergütung im dualen Studium: was Vertrag, Modell und Arbeitgeber bestimmen

Warum es keinen einheitlichen Satz gibt, wann die Mindestvergütung nach dem Berufsbildungsgesetz greift und worauf du bei Studiengebühren und Bindungsklauseln achten solltest.

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Der Vertrag entscheidet

Für das duale Studium als Ganzes gibt es keine gesetzlich festgelegte Vergütung. Das Berufsbildungsgesetz nimmt die Berufsbildung in berufsqualifizierenden Studiengängen an Hochschulen ausdrücklich aus seinem Geltungsbereich aus (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 BBiG). Was du bekommst, regelt deshalb der Vertrag mit dem Praxispartner. Dual Studierende erhalten in der Regel eine Vergütung für die betriebliche Ausbildung, meist jeden Monat, auch in den Theoriephasen.

Ausbildungsintegrierend: Mindestvergütung für den Ausbildungsteil

Anders ist es im ausbildungsintegrierenden Modell. Für den Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf gilt das BBiG und damit die Mindestvergütung nach § 17 BBiG. Ihr Betrag für das erste Ausbildungsjahr wird jedes Jahr zum 1. Januar fortgeschrieben und vom Bundesbildungsministerium bis zum 1. November des Vorjahres bekanntgegeben. Im zweiten Ausbildungsjahr liegt die Mindestvergütung 18 Prozent, im dritten 35 Prozent und im vierten 40 Prozent über dem Wert des ersten Jahres. Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Ausbildung beginnt.

Für den öffentlichen Dienst gibt es eigene Regelungen; das Bundesinnenministerium veröffentlicht etwa einen Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen. Bei Behörden und kommunalen Arbeitgebern lohnt deshalb die Frage, welcher Tarifvertrag auf deinen Vertrag angewendet wird.

Was die Höhe außerdem beeinflusst

  • Tarifbindung des Praxispartners: Ist das Unternehmen tarifgebunden, kann ein Tarifvertrag die Vergütung für dual Studierende regeln.
  • Branche, Unternehmensgröße und Region: Vergleiche Angebote möglichst im selben Fach und in derselben Gegend.
  • Studiengebühren: An privaten Hochschulen können Gebühren anfallen. Kläre, ob der Praxispartner sie übernimmt und ob du bei einem Abbruch etwas zurückzahlen musst.
  • Bindungsklauseln: Manche Verträge verpflichten dich, nach dem Abschluss eine Zeit im Unternehmen zu bleiben. Lies solche Klauseln vor der Unterschrift genau.

Mehr als der Monatsbetrag

Vergleiche nicht nur die Vergütung im ersten Jahr. Frag, ob sie mit jedem Studienjahr steigt, ob es Sonderzahlungen gibt, ob Fahrtkosten zur Hochschule oder eine Unterkunft während der Theoriephasen übernommen werden und wie viele Urlaubstage dir zustehen. Ein Angebot mit etwas niedrigerem Grundbetrag kann insgesamt günstiger sein, wenn der Praxispartner Studiengebühren, Lernmittel und Reisekosten trägt.

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Verbindlich ist allein der Betrag in deinem Vertrag.

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