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Duales Studium: Bachelor of Arts - Verwaltungsinformatiker / Verwaltungsinformatikerin (m/w/d) im Beamtenverhältnis zum 01.09.2027

Veröffentlicht am

Beschäftigung
Ausbildung / andere Beschäftigungsform
Arbeitsort
50667 Köln, Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Stellenbeschreibung

Zum 01.09.2027 können mehrere Ausbildungsplätze für das duale Studium als Regierungsinspektoranwärter:in (m/w/d) zur/zum Verwaltungsinformatiker:in (m/w/d) -Bachelor of Arts- in dem Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt des allgemeinen inneren Verwaltungsdienstes (ehemals gehobener Dienst) angeboten werden.

Was macht man als Regierungsinspektor:in im Bereich Verwaltungsinformatik?

Im Bereich Verwaltungsinformatik (Bachelor of Arts) bist Du für die Administration und Instandhaltung von IT-Systemen zuständig. Zusätzlich bist Du auch für die Planung und Implementierung von Digitalisierungsprozessen zuständig. Darüber hinaus befasst Du Dich mit Themen wie Open Governement, eGovernement, Personalmanagement und Softwareentwicklung. Du bist Ansprechpartner, wenn es um das Thema Digitalisierung der Verwaltung geht und kannst Probleme technisch als auch verwaltungsrechtlich lösen.

Wie wirst Du auf Deine künftigen Tätigkeiten vorbereitet?

Beginn: jedes Jahr zum 01.09.

Dauer: 3 Jahre in Vollzeit

Bereits zum Ausbildungsstart: Beamt:in auf Widerruf

Studienabschnitte: Studiengang „Verwaltungsinformatik (B.A.)“ an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW), Standort Köln.

Inhalte des Studiums: Grundlagen der Informatik, IT-Anwendungsentwicklung, IT-Management sowie Rechtswissenschaften, Verwaltungswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften. Weitere Informationen findest Du auf der Website der HSPV NRW.

Praxisabschnitte: Vielfältige Eindrücke in der Bezirksregierung Köln und anderen staatlichen Behörden.

Was musst Du mitbringen?

  • Uneingeschränktes Fach-) Abitur oder gleichwertiger, anerkannter Bildungsabschluss
  • Nicht vollendetes 42. Lebensjahr am Ende des Vorbereitungsdienstes; Ausnahmen: Anerkannte Schwerbehinderung bzw. gleichgestellt, Nachweis von Pflege- und Erziehungszeiten, Nachweis von Freiwilligendienst
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates bzw. eines mit EU-Rechtsabkommen
  • Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (z. B. charakterliche, gesundheitliche und fachliche Eignung)
  • Führungszeugnis ohne Eintragung

Was verdienst Du bei uns?

Während des Studiums (Besoldungsgruppe AW A9): monatliche Bezüge in Höhe von 1.615,68 € brutto (im Beamtenverhältnis entspricht dies bei der Steuerklasse I einer Nettobesoldung von ca. 1.510 €) zzgl. Familienzuschlag (Stand: 07/2026).

Nach abgeschlossenem Studium (Besoldungsgruppe A9): monatliche Bezüge in Höhe von 3.555,47 € brutto (im Beamtenverhältnis entspricht dies bei der Steuerklasse I einer Nettobesoldung von ca. 2.860 €) zzgl. Familienzuschlag (Stand: 07/2026).

1 Zu weiteren Ausnahmen, vgl. § 14 Abs. 5 Landesbeamtengesetz NRW

2 Zu weiteren Staatsangehörigkeiten, die die Voraussetzung erfüllen, vgl. § 7 Abs. 1 Nr. 1 b) und 1 c) Beamtenstatusgesetz.