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Duales Studium: Soziale Arbeit - Bachelor of Arts (B.A.)

Veröffentlicht am

Arbeitsort
82256 Fürstenfeldbruck, Bayern, Deutschland
Beschäftigung
Ausbildung / andere Beschäftigungsform

Stellenbeschreibung

Duales Studium: Soziale Arbeit - Bachelor of Arts (B.A.)

mit dem Abschluss Bachelor of Arts (m/w/d) zum Studienstart September 2027

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck – einer der größten Arbeitgeber und Ausbilder der Region – bietet Ihnen die Chance, Studium und Praxis zu verbinden und aktiv an einer lebenswerten Zukunft im Landkreis mitzuwirken.

WIR BIETEN IHNEN

  • ein interessantes Studium an der FOM Hochschule für Ökonomie und Management in München
  • eine qualifizierte, abwechslungsreiche fachpraktische Ausbildung im Landratsamt Fürstenfeldbruck
  • Unterhaltsbeihilfe in Höhe von ca. 1.500 €/mtl. zzgl. Großraumzulage und weiterer Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
  • Übernahme der Studiengebühren sowie der Kosten für notwendige Gesetzestexte
  • die Möglichkeit zum Erwerb eines Jobtickets der Deutschen Bahn

IHR PROFIL

  • Sie besitzen die allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung (diese kann auch durch einschlägige Berufsausbildung und –erfahrung bzw. mit abgeschlossener Aufstiegsfortbildung erlangt werden)
  • bis zum Zeitpunkt des Studienabschlusses besitzen Sie die Fahrerlaubnis der Klasse B
  • ausgeprägtes Interesse an sozialen und pädagogischen Themen
  • Sie sind teamfähig, flexibel, zeigen Einsatzbereitschaft sowie Freude am Umgang mit Menschen
  • gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise
  • Sie besitzen die Bereitschaft, dem Landkreis bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis mehrere Jahre zur Verfügung zu stehen

WIR BIETEN

  • ZUSÄTZLICH
  • umfangreiche Sozialleistungen wie eigene Kinderferienbetreuung, Mobile Arbeit, wo möglich, Betriebssport, Events

Nur im Haupthaus: eigene Kantine, Parkhaus mit kostenlosen E-Ladesäulen

Wir legen Wert auf Chancengleichheit und Inklusion.

  • Schwerbehinderte Personen und ihnen nach 2 Abs. 3 SGB IX gleichgestellte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt (bitte Nachweis beifügen).

Referenz-Nr.: 2026/16/SozArb27